„Es ist ein wirklich tragischer Fall“, erklärte Richter Thomas Ullenbruch zu den Umständen, die dazu führten, dass sich ein 57-Jähriger wegen illegalen Erwerbs und Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zu verantworten hatte.
EMMENDINGEN. Die Anregung des Verteidigers auf Einstellung des Verfahrens sei alles andere als daneben, so Ullenbruch, der betonte, dass er in gewissen Fällen auch stur sei. Zu 600 Euro Geldstrafe verurteilte er den ...