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Absurde Begründung: Schmerzensgeld wegen Missbrauchs in Köln abgelehnt
Weil ein Priester seine Missbrauchstaten als Privatmann begangen haben soll, muss das Erzbistum Köln nicht haften. Dem Gerichtsurteil liegt eine Fehleinschätzung zugrunde.
Di, 1. Jul 2025, 20:00 Uhr
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