Abwarten im Fall Alessio
Regierungspräsidium gibt zur Beschwerde gegen Landrätin keine abschließende Stellungnahme.
FREIBURG. Nach dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat jetzt auch das Freiburger Regierungspräsidium im Fall Alessio auf die Dienstaufsichtsbeschwerde eines Bürgers aus Rheinfelden geantwortet. Anders als das Landratsamt hat es über die Beschwerde nicht entschieden.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden jeweils vom Vorgesetzten desjenigen bearbeitet, gegen den sich die Beschwerde richtet. Deshalb hat das Sozialministerium von den drei ...