Radler müssen auf Gefahren achten
Achtung Baumstämme!

Radeln im Wald: Hindernisse und Gefahren einschätzen.
Für Unfälle im Wald müssen Betroffene im Zweifel selbst aufkommen. Waldeigentümer haften nicht für waldtypische Gefahren. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Köln. Insbesondere ...