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Schweiz

Am Zoll gelten ab 1. Juli neue Einfuhr-Regelungen

  • Fr, 20. Juni 2014
    Basel

     

Vom 1. Juli an gelten für die Wareneinfuhr in die Schweiz neue Regelungen, was besonders die Einkaufstouristen betrifft.

Für Lebensmittel, die in die Schweiz e...lten vom 1. Juli an neue Freigrenzen.   | Foto: Grenzwachtregion basel
Für Lebensmittel, die in die Schweiz eingeführt werden, gelten vom 1. Juli an neue Freigrenzen. Foto: Grenzwachtregion basel

BASEL. Vom 1. Juli an gelten für die Schweiz geänderte Zollvorschriften. Besonders betroffen davon sind Schweizer Einkaufstouristen die in den grenznahen Gemeinde einkaufen. Aber auch Ferienreisende aus dem Ausland, die am Euro-Airport oder an den Grenzbahnhöfen (SNCF-Bahnhof und Badischer Bahnhof) in die Schweiz einreisen, müssen sich auf die Neuerungen einstellen.

Warum gibt es neue Regelungen?
Die heute in der Schweiz geltenden Bestimmungen zur Wareneinfuhr sind kompliziert und zum Teil schwer nachvollziehbar. Die Bestimmungen wurden vor zwölf Jahren das letzte Mal angepasst. Seither hat der grenzüberschreitende Verkehr markant zugenommen, ebeso wie ...

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