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Arbeiten zu Hause wird attraktiver

Lena May
  • Mo, 18. Juni 2012
    Kreis Lörrach

EXPERTE ZUM THEMA: Steuern sparen bei der Überlassung von Handys, Tablets, Smartphones und E-Book-Reader .

Der Gesetzgeber hat die Regelungen für... nun zum Beispiel auch Tablet-PCs ein.  | Foto: AFP
Der Gesetzgeber hat die Regelungen für die Überlassung betrieblicher Hardware modernisiert und bindet nun zum Beispiel auch Tablet-PCs ein. Foto: AFP

LÖRRACH. Der Gesetzgeber hat die Nutzungsüberlassung von betrieblichen Computern und Handys der technischen Entwicklung angepasst. Damit eröffnen sich auf für den Einsatz neuerer Geräte wie Tablets oder Smartphones Steuervorteile.

Bislang werden die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Computern und Handys steuerfrei gestellt. Die im Jahr 2000 eingeführte Steuerbefreiung von der Nutzungsüberlassung gab den damaligen Stand der Technik wieder. Der Arbeitgeber war daran interessiert, ...

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