Gesundheit

Arbeitgeber gegen spätere Krankschreibungen

Sollten die Regeln gelockert werden, ab welchem Tag man bei Krankheit eine Bescheinigung im Job vorlegen muss? Der Kassenärzte-Chef hat das vorgeschlagen. Nun reagieren die Arbeitgeber.  

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Soll eine Krankschreibung wirklich erst nach dem vierten Tag nötig sein? Die Arbeitgeber sind dagegen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber weisen Überlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurück, Beschäftigten bei einer Erkrankung ein etwas längeres Fehlen auch ohne Krankschreibung zu ermöglichen. "Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur. 

KBV-Chef Andreas Gassen hatte im Redaktionsnetzwerk Deutschland angeregt, dass generell erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Vorgeschrieben ist es derzeit, wenn Beschäftigte länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, also am vierten Tag. Im Gesetz steht außerdem: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." Gassen kritisierte, dies produziere Abertausende Arztbesuche, die nicht zwingend notwendig seien.

Kampeter sagte, es brauche eine stärkere Patientensteuerung. "Nur so kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar bleiben." Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz. Die Arbeitgeber unterstützen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in ihren Überlegungen, die Ausgaben gezielt zu senken. "Die Ärzteorganisationen sollten daran konstruktiv mitwirken und nicht durch Nebelkerzen die Debatte in die falsche Richtung lenken."

© dpa‍-infocom, dpa:251012‍-930‍-153251/1

Schlagworte: Steffen Kampeter, Nina Warken, Andreas Gassen

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