AUCH DAS NOCH: Einbruch war ein Ausbruch

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Oft liegen die Dinge am Ende doch anders, als man zuerst denkt. So ging es einer Frau aus dem niedersächsischen Nienburg sowie den Polizeibeamten, die von der Frau alarmiert wurden. Offenbar stand die Frau am frühen Sonntagmorgen gegen 5 Uhr einem Einbrecher gegenüber. Als der Mann sie sah, riss er ein Fenster auf, sprang in einer waghalsigen Aktion aus ebendiesem und ergriff die Flucht. Dumm nur, dass er zuvor etwas Wichtiges in dem Haus vergessen hatte: seine Schuhe. Warum er diese bei seinem vermeintlichen Einbruch überhaupt ausgezogen hatte, erschloss sich weder den Polizisten noch der Hausbesitzerin. Und doch trug dieser Umstand dazu bei, dass sich der Fall Stunden später auflöste. Denn gegen 9.30 Uhr kontrollierten die Beamten eine Person, die sich im Vorraum der dortigen Volksbank aufhielt – ohne Schuhe. Auf Nachfrage stellt sich dann heraus, dass es sich bei dem Vorfall nicht um einen Einbruch, als vielmehr um einen überhasteten Ausbruch handelte. Denn der junge Mann hatte die Nacht bei der Tochter der Hausbesitzerin verbracht. Als dann deren Mutter plötzlich im Türrahmen stand, sah er wohl keine andere Möglichkeit, als Reißaus zu nehmen. Fazit der Polizei in ihrer Pressemitteilung: "Nicht jeder Ausbruch ist verboten."

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