Aus für den Kontaktsport

Auch Volleyball betroffen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nach einer Pressekonferenz der Bundesminister und der Bundeskanzlerin wurde am 2. November 2020 ein Teil-Lockdown ausgerufen. Aufgrund dessen wurde auch ein Verbot für sogenannte Kontaktsportarten ausgesprochen. Davon sind auch die Volleyballvereine betroffen.

Wie lange das Verbot gilt, steht bis heute noch nicht fest. Jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass es auch nach diesem zweiten Lockdown weiterhin Beschränkungen geben wird. Auch in Zukunft werden wir vermutlich die anwesenden Personen in Listen eintragen. Auch das Desinfizieren der Hände und der Bälle nach dem Training wird künftig nötig sein. Und die Vorschrift, dass zum Training nicht mehr als 20 Personen, Trainer inklusive, in der Halle sein dürfen, wird es auch noch eine Weile geben. Zudem wird jedem Spieler ein fester Trainingspartner zugewiesen. Auf den Gängen muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.

Das Trainingsverbot wird noch eine Weile anhalten. Wir hoffen aber alle, dass der im Herbst beschlossene Teil-Lockdown seinen Zweck erfüllt und die Fallzahlen von Corona-Erkrankten sinken.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel