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Aus für den Kontaktsport

  • Katharina Heitzmann, Klasse R9b, Theodor-Frank-Schule (Teningen)

  • Fr, 18. Dezember 2020
    Schülertexte

Auch Volleyball betroffen.

Nach einer Pressekonferenz der Bundesminister und der Bundeskanzlerin wurde am 2. November 2020 ein Teil-Lockdown ausgerufen. Aufgrund dessen wurde auch ein Verbot für sogenannte Kontaktsportarten ausgesprochen. Davon sind auch die Volleyballvereine betroffen.

Wie lange das Verbot gilt, steht bis heute noch nicht fest. Jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass es auch nach diesem zweiten Lockdown weiterhin Beschränkungen geben wird. Auch in Zukunft werden wir vermutlich die anwesenden Personen in Listen eintragen. Auch das Desinfizieren der Hände und der Bälle nach dem Training wird künftig nötig sein. Und die Vorschrift, dass zum Training nicht mehr als 20 Personen, Trainer inklusive, in der Halle sein dürfen, wird es auch noch eine Weile geben. Zudem wird jedem Spieler ein fester Trainingspartner zugewiesen. Auf den Gängen muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.

Das Trainingsverbot wird noch eine Weile anhalten. Wir hoffen aber alle, dass der im Herbst beschlossene Teil-Lockdown seinen Zweck erfüllt und die Fallzahlen von Corona-Erkrankten sinken.

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 18. Dezember 2020: PDF-Version herunterladen

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