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Rechtslage bei Corona-Maßnahmen

Ausgangssperre, Ausgangsbeschränkung, Betretungsverbot – Was heißt das?

Christian RathFrank Zimmermann
  • &

  • Fr, 20. März 2020, 21:30 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, werden Ausgangsbeschränkungen verhängt. Auch ganze Bundesländer haben dies getan. Doch was heißt das rechtlich eigentlich genau?

Kaum jemand unterwegs  war am Freitagnachmittag in der Freiburger  Innenstadt.  | Foto: Patrick Seeger (dpa)
Kaum jemand unterwegs war am Freitagnachmittag in der Freiburger Innenstadt. Foto: Patrick Seeger (dpa)
Die Begriffe "Ausgangssperre", "Ausgangsbeschränkung" und "Betretungsverbot" sind im deutschen Recht nicht definiert. Die Begriffe beschreiben, dass Menschen grundsätzlich zu Hause bleiben müssen. Welche Ausnahmen im konkreten Fall gelten, ergibt sich dann aber nicht aus den Begriffen, sondern aus der jeweiligen behördlichen Anordnung.
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