Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, werden Ausgangsbeschränkungen verhängt. Auch ganze Bundesländer haben dies getan. Doch was heißt das rechtlich eigentlich genau?
Die Begriffe "Ausgangssperre", "Ausgangsbeschränkung" und "Betretungsverbot" sind im deutschen Recht nicht definiert. Die Begriffe beschreiben, dass Menschen grundsätzlich zu Hause bleiben müssen. Welche Ausnahmen im konkreten Fall gelten, ergibt sich dann aber nicht aus den Begriffen, sondern aus der jeweiligen behördlichen Anordnung.
Coronakrise: Baden-Württemberg verbietet Zusammenkünfte im öffentlichen Raum
Die derzeit angeordneten ...