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Kommentar

Bei Gerichtsverfahren gegen NS-Täter geht es darum, Versäumtes nachzuholen

Frank Zimmermann
  • Di, 20. Dezember 2022, 21:12 Uhr
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BZ-Abo Eine heute 97 Jahre alte ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wird zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch bald 80 Jahre nach den Taten ergeben solche Verfahren noch Sinn.

Die 97 Jahre alte Angeklagte Irmgard F...rationslager Stutthof zur Last gelegt.  | Foto: Christian Charisius (dpa)
Die 97 Jahre alte Angeklagte Irmgard F. sitzt im Gerichtssaal. Der früheren Sekretärin wurde Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen im Konzentrationslager Stutthof zur Last gelegt. Foto: Christian Charisius (dpa)
Eine 97-jährige Frau, ehemals Sekretärin in einem KZ, wird von einer Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe wegen Beihilfe zum Massenmord zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Es wirkt befremdlich: Jugendstrafrecht ...

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