Bei Verspätung wegen Glatteis gibt es im Bus keine Entschädigung
Eine EU-Verordnung regelt seit dem 1. März 2013 die Rechte von Reisenden / Im Gegensatz zur Bahn ist im Fernbus höhere Gewalt kein Grund für Rückerstattungen.
Eine EU-Verordnung regelt seit dem 1. März 2013 die Rechte von Reisenden / Im Gegensatz zur Bahn ist im Fernbus höhere Gewalt kein Grund für Rückerstattungen.
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