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Besucherstau im Schlafzimmer

Kai Althoetmar

Von Kai Althoetmar

Sa, 12. März 2011

Haus & Garten

Mieter müssen vor dem Auszug nicht endlos Besichtigungen dulden .

Der Vermieter darf nicht gezwungen wer...eine Schuhe vor der Türe auszuziehen.   | Foto: photocase
Der Vermieter darf nicht gezwungen werden, seine Schuhe vor der Türe auszuziehen. Foto: photocase
Für den Mieter ist das eine nervige Situation: Er zieht bald aus und der Vermieter schickt ihm ständig potenzielle Nachmieter ins Haus, damit schnell neuvermietet wird und kein Leerstand entsteht. Bei Wohnungsverkauf oder Neuvermietung ...

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