Betreuten zur Seite stehen
Sozialdienst katholischer Frauen (II): Hilfe, die eigenen Angelegenheiten zu regeln
WALDKIRCH. Eines der Aufgabengebiete des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) ist die rechtliche Betreuung. Wenn ein Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, dann bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer.
Die Betreuten werden nicht, wie früher, entmündigt, und die Betreuung wird auch nur für bestimmte Bereiche angeordnet: zum Beispiel für die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung. Das heißt die Betreuten sind ...