Kommentar
Bewährungsstrafe nach tödlichem Lörracher Raserunfall ist für die Gesellschaft nicht nachvollziehbar
Nach einem Raserunfall mit Todesfolge auf der A5 bestätigt das Landgericht Freiburg das milde Urteil des Lörracher Amtsgerichts. Unser Autor meint, eine Haftstrafe wäre die angemessene Sanktionierung gewesen.
Mo, 30. Jun 2025, 17:29 Uhr
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