Bollschweil treibt das Baugebiet "Südlich-der-General-von-Holzing-Straße II" voran, trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes (VGH), den Bebauungsplan vorerst außer Vollzug zu setzen.
Der Gemeinderat hat jetzt beschlossen, auf der Grundlage neuer Gutachten an dem Bebauungsplan festzuhalten. Nach einer Ergänzung des Schallschutzgutachtens und einer ergänzenden Stellungnahme zur Entwässerungssituation liegen – nach Einschätzung der Gemeinde – keine Gründe mehr für die Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes vor.
Weitergehend beschloss der ...