Das Bundesverfassungsgericht hat erneut Eilanträge gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Die Speicherpflicht wird am 1. Juli in Kraft treten.
Aufklärung und Verhütung von Straftaten gibt Karlsruhe den Vorrang vor Datenschutz. Foto: dpa
Die Abwägung der Interessen spreche dagegen, die anlasslose Speicherung, die am 1. Juli beginnt, zu stoppen, heißt es.
Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits im Oktober 2015 ...