Bundesgerichtshof
Kohl darf Bänder behalten – Buchautor Schwan unterliegt
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Mo, 13. Juli 2015, 08:25 Uhr
Computer & Medien
Ein Ghostwriter darf Aufnahmen, die bei der Buchproduktion entstanden sind, nicht für sich behalten. Helmut Kohl konnte deshalb von seinem Ghostwriter Heribert Schwan die Herausgabe von rund 135 Tonbändern verlangen.
Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur Vorbereitung sprach Kohl 2001 und 2002 mit Schwan rund 600 Stunden lang über ...