Nicht zugestellte Strafzettel
Das Rathaus sollte den Einzelfall prüfen

Nicht zugestellte Strafzettel sind ärgerlich und nähren Zweifel am Rechtsstaat. Deshalb sollte nicht der Grundsatz gelten: im Zweifel gegen den Betroffenen, findet BZ-Redakteurin Sina Schuler.
Für Betroffene muss es ein Gefühl der Machtlosigkeit sein: Sie konnten einen Bußgeldbescheid oder eine andere Zahlungsaufforderung nicht begleichen – weil sie gar nichts davon ...