Account/Login

Das Staatsmonopol ist rechtens

  • dpa

  • Fr, 11. Dezember 2009
    Südwest

Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist die Klagen privater Wettanbieter ab

Sportwetten darf nur der Staat veranstalten, sagt der VGH.   | Foto: dpa
Sportwetten darf nur der Staat veranstalten, sagt der VGH. Foto: dpa
MANNHEIM (dpa). Glücksspiele und Sportwetten sind auch künftig ausschließlich Sache des Landes, private ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel