"Das war eine Riesendummheit"

Geschäftsmann führte 60 000 Euro an Sozialabgaben nicht ab.  

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OFFENBURG. Weil er drei in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis angestellte Mitarbeiter seines Betriebs unrichtig als selbstständige Auftragnehmer geführt und dadurch fällige Sozialabgaben von rund 60 000 Euro der zuständigen Rentenversicherung vorenthalten haben soll, muss sich ein 57 Jahre alter Offenburger Geschäftsmann vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Es habe sich jeweils nur um eine Scheinselbstständigkeit der Arbeitnehmer in einem tatsächlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gehandelt.

Dem stadtbekannten Unternehmer war im vergangenen Jahr vom Gericht ein Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt mit einer erheblichen Geldstrafe zugestellt worden. Dagegen legte er Einspruch ein. Laut Anklage hatte der Geschäftsmann in der ...

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