Debatte: Darf die Uni wissen, woran ein Prüfling erkrankt ist?
Fr, 03. Dezember 2010, 16:53 Uhr
Uni
Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, muss er seinem Arbeitgeber keine Auskunft erteilen über die Art seiner Krankheit. Wenn Studenten der Uni Freiburg nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen sie in machen Fällen ein detailliertes Attest vorlegen, das die Symptome der Krankheit benennt. Geht die Uni das überhaupt etwas an?
Darf das Prüfungsamt der Uni wissen, woran ein Student leidet, ...