1981 wird eine 17-Jährige ermordet. Der Verdächtige wird später freigesprochen. Jetzt könnte er erneut angeklagt werden – denn bei einigen schweren Straftaten ist das seit diesem Jahr möglich.
"Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden." Dank Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes war es bislang stets ausgeschlossen, dass jemand wegen derselben Straftat zweimal vor Gericht stehen kann. Seit Anfang des Jahres gilt das durch ein neues Gesetz nicht mehr.
Der Ausschluss einer mehrfachen Strafverfolgung sollte dem Beschuldigten nach einem rechtmäßigen Freispruch Rechtssicherheit geben – damit er nicht Zeit seines Lebens fürchten muss, wegen alter Vorwürfe rechtlich belangt zu werden. Doch seit dem Mord an der damals 17 Jahre alten Frederike von Möhlmann vor nunmehr 41 Jahren wurde über diese Rechtssicherheit ...