Unterschied zwischen Rechter und Rechtsanwalt?
"Der Richter muss neutral sein"

Von Muriel Willfurth, Klasse 8b & Wentzinger-Gymnasium Freiburg
Mo, 27. Mai 2013 um 11:31 Uhr
Was machen eigentlich Richter und Rechtsanwalt? Muriel Willfurth interviewte Thomas Muschiol (Rechtsanwalt) und Christoph Tillmanns (Richter).
Zischup: Warum haben Sie den Beruf des Rechtsanwalts gewählt?
Thomas Muschiol: Weil man viel mit Menschen zu tun hat.
Zischup: Wie lange sind Sie schon in diesem Beruf tätig?
Thomas Muschiol: Als Rechtsanwalt bin ich schon über 20 Jahre tätig.
Zischup: Haben Sie viele Termine?
Thomas Muschiol: Ja, aber ich bin als Rechtsanwalt eher im Umkreis tätig und meistens kommen die Mandanten zu mir und ich berate sie dann.
Zischup: Wie erklären sie den Unterschied von Richter und Rechtsanwalt?
Thomas Muschiol: Der Richter muss neutral sein und nur das Gesetz beachten und der Rechtsanwalt sucht sich nur das Beste für seinen Mandanten raus und setzt sich für ihn ein.
Zischup: Warum haben Sie den Beruf als Richter gewählt?
Christoph Tillmanns: Ich wollte vor allem Arbeitsrecht machen. Es war gerade eine Stelle frei, ich fand den Richterberuf interessant und habe zugegriffen.
Zischup: Wie lang sind Sie in ihrem Beruf schon tätig?
Christoph Tillmanns: Seit 1991, also 22 Jahre.
Zischup: Haben Sie viele Termine?
Christoph Tillmanns: Nein, ich persönlich nicht. Das ist aber bei anderen Gerichten anders. Die Gerichtsverhandlung ist nur alle zwei Wochen (beim Landesarbeitsgericht). Aber die müssen natürlich umfangreich vorbereitet werden.
Zischup: Wie erklären Sie den Unterschied von Richter und Rechtsanwalt?
Christoph Tillmanns: Der Richter entscheidet den Fall und der Rechtsanwalt bereitet ihn für seinen Mandanten vor. Der Anwalt bekommt ein Honorar pro Fall und ich nicht. Also ich bekomme schon Geld, aber der Betrag ist nicht abhängig vom Fall.
Thomas Muschiol: Weil man viel mit Menschen zu tun hat.
Zischup: Wie lange sind Sie schon in diesem Beruf tätig?
Thomas Muschiol: Als Rechtsanwalt bin ich schon über 20 Jahre tätig.
Zischup: Haben Sie viele Termine?
Thomas Muschiol: Ja, aber ich bin als Rechtsanwalt eher im Umkreis tätig und meistens kommen die Mandanten zu mir und ich berate sie dann.
Zischup: Wie erklären sie den Unterschied von Richter und Rechtsanwalt?
Thomas Muschiol: Der Richter muss neutral sein und nur das Gesetz beachten und der Rechtsanwalt sucht sich nur das Beste für seinen Mandanten raus und setzt sich für ihn ein.
Zischup: Warum haben Sie den Beruf als Richter gewählt?
Christoph Tillmanns: Ich wollte vor allem Arbeitsrecht machen. Es war gerade eine Stelle frei, ich fand den Richterberuf interessant und habe zugegriffen.
Zischup: Wie lang sind Sie in ihrem Beruf schon tätig?
Christoph Tillmanns: Seit 1991, also 22 Jahre.
Zischup: Haben Sie viele Termine?
Christoph Tillmanns: Nein, ich persönlich nicht. Das ist aber bei anderen Gerichten anders. Die Gerichtsverhandlung ist nur alle zwei Wochen (beim Landesarbeitsgericht). Aber die müssen natürlich umfangreich vorbereitet werden.
Zischup: Wie erklären Sie den Unterschied von Richter und Rechtsanwalt?
Christoph Tillmanns: Der Richter entscheidet den Fall und der Rechtsanwalt bereitet ihn für seinen Mandanten vor. Der Anwalt bekommt ein Honorar pro Fall und ich nicht. Also ich bekomme schon Geld, aber der Betrag ist nicht abhängig vom Fall.