Wer am Hauptwohnsitz Rundfunkgebühren zahlt, darf kein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. So hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden. Die Befreiung erfolgt allerdings nur auf Antrag.
Der Ärger des BZ-Lesers ist groß. Weil er einen zweiten Wohnsitz angemeldet hat, fordert der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher: Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ) von ihm Rundfunkbeiträge für zwei Jahre nach. Allerdings ...