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Gebühren

Der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung fällt nicht automatisch weg

Barbara Schmidt
  • Sa, 02. Februar 2019, 13:29 Uhr
    Haus & Garten

BZ-Plus Wer am Hauptwohnsitz Rundfunkgebühren zahlt, darf kein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. So hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden. Die Befreiung erfolgt allerdings nur auf Antrag.

Wer an seinem Zweitwohnsitz kostenlos schauen will, muss einen Antrag stellen.   | Foto: Adobe.com
Wer an seinem Zweitwohnsitz kostenlos schauen will, muss einen Antrag stellen. Foto: Adobe.com
Der Ärger des BZ-Lesers ist groß. Weil er einen zweiten Wohnsitz angemeldet hat, fordert der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher: Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ) von ihm Rundfunkbeiträge für zwei Jahre nach. Allerdings ...

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