Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehl / Betroffener entscheidet, wo er Haft verbüßt.
Ein Auslandsaufenthalt kann schwerwiegende Folgen haben. Wer bei der Staatsanwaltschaft am Urlaubsort in den Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben, kann künftig nicht nur an Ort und Stelle verhaftet werden, sondern muss auch noch Monate später mit der Auslieferung an den Ort des vermeintlichen Tatorts rechnen. Dies sieht der ...