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Vertraulichkeit

Politiker und Journalisten: Diffiziler Dialog

unseren Korrespondenten Bernhard Walker  und Daniela Weingärtner

Von unseren Korrespondenten Bernhard Walker (Berlin) und Daniela Weingärtner (Brüssel)

Sa, 23. März 2013 um 00:00 Uhr

Deutschland

Vieles erfahren Journalisten nur im vertraulichen Gespräch, aus dem nicht berichtet werden darf. Wird diese Regel gebrochen, geben Politiker nur noch Worthülsen von sich. Ein Blick hinter die Kulissen.

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Unverfänglich: Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, 2011 im Gespräch mit einer Nachrichtenagentur in seinem Dienstzimmer. Anders sind die Regeln bei Hintergrundgesprächen – doch eingehalten werden sie nicht immer. Foto: dpa
Ohne Diskretion kein Durchblick
Was Politiker Journalisten "unter drei" sagen, dürfen sie nicht veröffentlichen, Manche tun es dennoch und schaden so ihrer Zunft, sagt Berlin-Korrespondent Bernhard Walker.
Es war ein echtes Novum. Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, tat etwas, was zuvor noch nie ein Präsident des Bundesverfassungsgerichts getan hatte: Er hatte sich in Berlin mit Mitgliedern der Bundespressekonferenz (BPK) zu einem Hintergrundgespräch getroffen – also zu einem Gespräch, das nach den Regeln der BPK "unter drei" stattfand. Eine Information, die Journalisten völlig frei und unter Nennung der Quelle verwenden können, ist eine Information "unter eins"; "unter zwei" sind Angaben, deren Quelle als Regierungs-, Partei- oder Koalitionskreise zu bezeichnen ist. Was Journalisten vertraulich behandeln sollen, wird als "unter drei" gekennzeichnet. Und damit die Journalisten, die am ...

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