Die Anklage fordert 14 Jahre Haft
Im Prozess um die Tötung eines Säuglings äußert der beschuldigte Vater keinerlei Bedauern / Das Urteil wird am Montag verkündet.
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LAUFENBURG / WALDSHUT-TIENGEN. Im Prozess wegen des Totschlags eines Säuglings in Laufenburg hat Oberstaatsanwalt Christian Lorenz für den Angeklagten eine Haftstrafe von 14 Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert. Er blieb damit ein Jahr unter der Höchststrafe. Rechtsanwältin Christiane Steiert, die die Kindsmutter als Nebenklägerin vertritt, schloss sich dem Antrag an. Verteidiger Dieter Gröning hielt eine achtjährige Strafe für angemessen. Am Montag, 30. April, 14.30 Uhr verkündet die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen das Urteil.
Die Plädoyers sind gehalten, die Strafanträge gestellt. Der Vorsitzende Richter Martin Hauser erteilt dem Angeklagten das Wort. Der fügt sich in sein Schicksal: Das Gericht werde schon das richtige ...