Account/Login

Die Befugnisse sind neu geregelt

Peter Gerigk
  • Fr, 25. November 2016
    Grenzach-Wyhlen

     

Gemeinderat stärkt mit der neuen Hauptsatzung die Rechte seiner beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters.

Hauptamtsleiter Carsten Edinger steckte viel Arbeit in die neue Hauptsatzung.  | Foto: Peter Gerigk
Hauptamtsleiter Carsten Edinger steckte viel Arbeit in die neue Hauptsatzung. Foto: Peter Gerigk

GRENZACH-WYHLEN. Was liegt im Ermessen des Bürgermeisters und was in dem der Bürgervertreter? Dies hat der Gemeinderat mit der Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Walter Schwarz (CDU) ist mit dem neuen Regelwerk jedoch nicht einverstanden.

Die Befugnisse der Gemeinderatsausschüsse und des Bürgermeisters wurden durch die neue Hauptsatzung gestärkt. Das war das Kernziel der monatelangen Beratungen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel