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Bußgelder in Gaststätten

Die Länder sollten bei der Bestrafung von Namensfälschern auf Gästelisten maßvoll bleiben

Dietmar Ostermann
  • Mi, 30. September 2020, 22:04 Uhr
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BZ-Plus Wer auf Gästelisten von Restaurants und Kneipen Fantasienamen einträgt, soll künftig bestraft werden. Schleswig-Holstein, will sogar 1000 Euro eintreiben. Das wäre aber maßlos.

Auf Fantasienamen sollte man künftig verzichten.  | Foto: Hauke-Christian Dittrich (dpa)
Auf Fantasienamen sollte man künftig verzichten. Foto: Hauke-Christian Dittrich (dpa)
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