Seit Juli gelten drei Regelwerke für Spielhallen-Konzessionen. Zahlreiche Betriebe im Kreis Lörrach müssen oder mussten bereits schließen. Die Gesetzeslage führt zu Verunsicherung.
Mit der Einführung des bundesweit gültigen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli herrscht Unsicherheit bei Spielhallenbetreibern im Landkreis: Welche Regelungen gelten? Hält man sich an städtische Vergnügungsstättenkonzepte und die Bebauungspläne, an das seit 2012 geltende Landesglücksspielgesetz, an den Glücksspielstaatsvertrag – oder an eine Kombination aus allen drei Regelwerken? Ein Überblick über die Gesetzeslage und wie sie in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen gehandhabt wird.
Ziel des noch jungen Glücksspielstaatsvertrags ist es, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern ...