Glücksspielstaatsvertrag
Die meisten Spielhallen im Kreis Lörrach müssen schließen

Seit Juli gelten drei Regelwerke für Spielhallen-Konzessionen. Zahlreiche Betriebe im Kreis Lörrach müssen oder mussten bereits schließen. Die Gesetzeslage führt zu Verunsicherung.
Mit der Einführung des bundesweit gültigen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli herrscht Unsicherheit bei Spielhallenbetreibern im Landkreis: Welche Regelungen gelten? Hält man sich an städtische Vergnügungsstättenkonzepte und die Bebauungspläne, an das seit 2012 geltende Landesglücksspielgesetz, an den Glücksspielstaatsvertrag – oder an eine Kombination aus allen drei Regelwerken? Ein Überblick über die Gesetzeslage und wie sie in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen gehandhabt wird.
Ziel des noch jungen Glücksspielstaatsvertrags ist es, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern sowie die Jugend zu schützen – aber dabei gleichzeitig "den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken", wie es im Gesetzestext heißt. Über allem steht das Motiv der Regulierung. Das ist ganz im Sinne der Gemeinden, denn diesen sind Spielhallen und Wettbüros ein Dorn im Auge: Neben Suchtgefahr und erschwertem Jugendschutz ist häufig zu erkennen, was Planungsbüros als Trading-Down-Effekt bezeichnen: Die Glücksspielbetreiber offerieren horrende Mieten und verdrängen damit andere Geschäfte. Dadurch ...
Ziel des noch jungen Glücksspielstaatsvertrags ist es, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern sowie die Jugend zu schützen – aber dabei gleichzeitig "den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken", wie es im Gesetzestext heißt. Über allem steht das Motiv der Regulierung. Das ist ganz im Sinne der Gemeinden, denn diesen sind Spielhallen und Wettbüros ein Dorn im Auge: Neben Suchtgefahr und erschwertem Jugendschutz ist häufig zu erkennen, was Planungsbüros als Trading-Down-Effekt bezeichnen: Die Glücksspielbetreiber offerieren horrende Mieten und verdrängen damit andere Geschäfte. Dadurch ...