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Azubi-Leben

Die Probezeit bei BZ.medien

  • Carina H.

  • Mo, 18. Juli 2022, 10:53 Uhr
    Azubi-Leben

     

Die Probezeit ist in jedem Unternehmen zum Start der Ausbildung und auch bei Arbeitsverträgen normal. Die Zeit, in der man praktisch nur zur "Probe" in der Firma ist. Die Probezeit in der Ausbildung hat natürlich gesetzliche Vorgaben und unterscheidet sich von dem der Arbeitnehmer.

Im BBiG (Berufsbildungsgesetz) ist die Probezeit geregelt.  | Foto: Carina H.
Im BBiG (Berufsbildungsgesetz) ist die Probezeit geregelt. Foto: Carina H.
Oft hört man, dass Azubis sich während der Probezeit keine Fehler erlauben dürfen, man nicht krank sein darf und auch keinen Urlaub nehmen sollte – völliger Unsinn! Die Probezeit ist dafür da, das Unternehmen kennenzulernen und umgekehrt, dass das Unternehmen die Auszubildenden kennen lernt!
Auch bei BZ.medien gibt es zu Beginn der Ausbildung eine Probezeit.

Die Ausbildung startet, wie bei den meisten Ausbildungsberufen, am 1. September. Dass man sich in der Probezeit befindet, merkt man nicht. Die Ausbildung startet mit der Einführungswoche, danach beginnt die Einarbeitung in den Abteilungen. Lediglich im Ausbildungsvertrag wird die Probezeit natürlich erwähnt. Grundsätzlich haben Arbeitgeber und Azubis dasselbe Ziel, nämlich eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und im besten Fall eine Übernahme.

Die Probezeit hat den Sinn und Zweck, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich besser kennenlernen können und merken, wie sie sich ergänzen und ob sie zueinander passen. Denn in der Probezeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten aus ohne Gründe gekündigt werden. Beispielsweise wenn man feststellt, dass etwas nicht passt, oder man sich doch für ein anderes Berufsfeld bewerben will. Die Probezeit ist daher etwas völlig Normales und nichts, weswegen man sich verrückt machen sollte.

Im Wesentlichen ist es also eine Art "Testphase". Wie die Probefahrt bei einem Auto vor dem Kauf. Die Probezeit beträgt in der Ausbildung mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 Berufsbildungsgesetz). Der Zeitraum wird vorher im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Die Probezeit für Auszubildende dauert bei BZ.medien vier Monate. Etwa nach der Hälfte dieser Zeit führt unsere Ausbildungsleiterin mit jedem neuen Azubi ein Zwischengespräch, in welchem sie fragt, wie es einem gefällt und ob man sich wohl fühlt. Man bekommt dann auch ein erstes Feedback von ihr. Zum Ende der Probezeit erhalten wir dann ein Schreiben von unserer Ausbildungsleiterin Frau Bertelsmann. Darin gratuliert sie jedem Azubi zum Bestehen der Probezeit. Und schon sind die ersten vier Monate der Ausbildung vergangen.

Ich erinnere mich daran, dass ich plötzlich eines Tages bemerkte, dass meine Probezeit bald zu Ende geht. Nervös war ich deswegen nicht. Immerhin hatte ich das Unternehmen kennengelernt und das Unternehmen auch mich.
Die Probezeit war schon fast in Vergessenheit geraten, wegen der vielen interessanten Aufgaben, der herzlichen Aufnahme in der Abteilung, der Projekten und der neuen Eindrücke.

Ressort: Azubi-Leben

Dossier: Azubi-Leben

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