Nach zwei Verstößen, die mit einem Strafbefehl geahndet wurden, musste ein 51-jähriger Freiberufler nun vor den Richter.
EMMENDINGEN. Strafrichter Thomas Ullenbruch reagierte ungehalten. Er war der festen Überzeugung, dazu allen Grund zu haben. "Das hab’ ich noch nie gehabt", polterte er und erklärte dem 51 Jahre alten Angeklagten, dass er nach zwei Strafbefehlen sich geweigert habe, einen dritten in gleicher Sache zu unterschreiben. ...