Diskussion um (un)erlaubte Schilder
Der Technische Ausschuss lehnt Hirschen-Werbung im Außenbereich ab / Eine Meinungsäußerungstafel fällt nicht unters Baurecht.
EFRINGEN-KIRCHEN. Es war ein eher unscheinbarer Punkt auf der Tagesordnung des Technischen Ausschusses in Efringen-Kirchen, der Bauantrag für ein Werbeschild des Welmlinger Hirschen an der B 3. Aber das Thema wurde lebhaft diskutiert. Dabei zeigte sich zum einen, dass die geltenden Vorschriften nicht für jeden so einsichtig sind. An der Ablehnung für die Wirtshauswerbung war aber nichts zu ändern, war sie doch im Außenbereich geplant.
Bürgermeister Wolfgang Fürstenberger stellte die rechtliche Lage so dar: Im Außenbereich sind Werbeschilder grundsätzlich nicht zulässig. "Da können wir nicht helfen". Innerorts dürfe man sie bis zu einem Quadratmeter Größe problemlos aufstellen, größere Schilder bedürfen einer Genehmigung. Fürstenberger ...