Digitale Kanäle ersetzen zunehmend im Geschäftsverkehr den Brief. Das Landgericht Bonn hat sich damit befasst, ob der Zugang von Messenger- Nachrichten ausreichend ist (Aktenzeichen 17 O 323/19).
Selbstverständlich sind Willenserklärungen, die der Schriftform bedürfen, wie ...