Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Taten geplant und aus gewerbsmäßigen Gründen gestohlen hat.
BAD SÄCKINGEN. Das Schöffengericht Bad Säckingen verurteilte einen 25 Jahre alten Mann wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung . Richterin Margarete Basler sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Taten mit ...