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Ein Kind, zwei Mütter

  • dpa

  • Mi, 24. April 2019
    Panorama

Bundesgerichtshof urteilt zu verbotener Leihmutterschaft / Genetische Mutter kann sich nicht in Geburtsurkunde eintragen lassen.

Um ihr Leben mit einem Kind zu teilen,...d verbotenen Weg über eine Leihmutter.  | Foto: dpa
Um ihr Leben mit einem Kind zu teilen, suchen manche Frauen den in Deutschland verbotenen Weg über eine Leihmutter. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Eine Frau, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem deutschen Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen. Nach deutschem Recht ist das die Ukrainerin, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Der Wunschmutter bleibt damit nur die Adoption (Az. XII ZB 530/17).

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Manche versuchen deshalb, sich ihren Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen. So auch das Paar im BGH-Fall.
In der Ukraine finden die beiden eine Frau, die bereit ist, ihnen ein Kind auszutragen. Sperma und Eizelle ...

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