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Ein Tötungsvorsatz ist nicht nachweisbar

  • Do, 27. Mai 2010
    Staufen

Messerstiche bringen den 58-jährigen Angeklagten aus Bad Krozingen für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

BAD KROZINGEN/FREIBURG. Mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung endete gestern der Prozess gegen einen 58-jährigen Mann aus Bad Krozingen vor der Schwurgerichtskammer des ...

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