Eine Scheinehe, die doch keine war
Gericht stellte Verfahren gegen einen Bosnier ein / Anschuldigungen der Ehefrau aus Weil nicht haltbar / Untermieter als Liebhaber.
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WEIL AM RHEIN (gu). Wegen "Verstoßes gegen das Ausländergesetz" stand ein junger Bosnier vor dem Amtsgericht. Ihm wurde zur Last gelegt, eine junge Weilerin 2001 mittels Zahlungsversprechen (15 000 Mark) zum Eingehen einer Scheinehe mit ihm überredet und so einen Daueraufenthaltsstatus für die Bundesrepublik erlangt zu haben.
Sehr schnell wurde in der Verhandlung durch die Aussagen des Angeklagten, seiner Schwiegermutter und weiterer Zeugen ...