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Eine starke Waffe der Finanzverwaltung

  • Manfred Hauser

  • Mo, 21. März 2011
    Kreis Lörrach

     

DER EXPERTE ZUM THEMA (2): Der Nichtanwendungserlass verschafft der Verwaltung Spielräume gegenüber dem Bundesfinanzhof .

Manfred Hauser  | Foto: Loeba
Manfred Hauser Foto: Loeba
LÖRRACH. Dem in Artikel 20 Grundgesetz verankerten Gewaltenteilungsprinzip entspricht es, dass die Finanzverwaltung in ihrem Aufgabengebiet eine eigenständige Verantwortung für die zutref-fende Rechtsfindung trägt. Deshalb hat sie selbständig und ...

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