Urheberrecht
Eine Urheberabgabe auf Zeitungsartikel

Die Bundesregierung hat sich geeinigt. Kommerzielle Nachrichtenportale im Internet wie Google News sollen eine Abgabe an Presseverlage zahlen, wenn sie deren Artikel in ihr eigenes Angebot einbinden.
Damit wollen die Printmedien an den Erlösen gewerblicher Suchmaschinen beteiligt werden. Das beschloss jetzt die Koalition aus Union und FDP. Mit der Reform des Urheberrechts will die Regierung eine langjährige Forderung der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage erfüllen.
"Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen", heißt es in dem Papier der Koalition. Die private Nutzung von Presseartikeln im ...
"Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen", heißt es in dem Papier der Koalition. Die private Nutzung von Presseartikeln im ...