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Entschädigung ist neu geregelt

  • Mi, 05. Oktober 2016
    Mahlberg

Gemeinderat Mahlberg verabschiedet neue Feuerwehrsatzung.

MAHLBERG. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung eine Satzung für die Entschädigung von Feuerwehrleuten erlassen. Die Gemeindeprüfanstalt hatte beanstandet, dass den Ehrenamtlichen Auslagen für Kleiderreinigung, Reisekosten und Schmutzzulage sowie eine Entschädigung für den Bereitschaftsdienst bezahlt werden sollte. Neu ist, dass der Altersobmann eine Entschädigung erhält.

Den Entwurf der Satzung hatte Hauptamtsleiterin Tanja Huber zweimal mit dem Feuerwehrausschuss abgesprochen, auch der Landesverband habe sein Okay ...

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