Verordnung
Erstmals verbindlicher Mindestlohn für Leiharbeiter
afp
Mi, 21. Dezember 2011, 07:31 Uhr
Wirtschaft
Die rund 900.000 Leiharbeiter in Deutschland müssen von Januar an erstmals einen verbindlichen Mindestlohn erhalten. In Westdeutschland sind das mindestens 7,89 Euro pro Stunde.
Das Kabinett stimmte am Dienstag der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche zu. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Gewerkschaftern reicht das nicht. Sie forderten, dass Leiharbeiter bald den gleichen Lohn erhalten wie Festangestellte.
Der Verordnung zufolge beträgt der Mindestlohn vom 1. Januar 2012 an 7,01 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin sowie 7,89 Euro in den ...