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Freiburg

Es bleibt bei Haftstrafe wegen Tiermissbrauchs und sexueller Nötigung

  • Di, 29. Oktober 2019 , 07:18 Uhr
    Südwest

BZ-Plus Die Revisionsverhandlung bringt keine neuen Erkenntnisse: Ein 29-Jähriger muss wegen sexueller Nötigung von drei Frauen und der Misshandlung von fünf Wirbeltieren ins Gefängnis.

Wie sinnvoll war die Revisionsverhandlung im Falle des geständigen Täters?  | Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com
Wie sinnvoll war die Revisionsverhandlung im Falle des geständigen Täters? Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com
Das hat ein Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg am Montag entschieden. Im April 2019 war der geständige ...

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