Strassenverkehr
Es gilt das Rechtsfahrgebot
Michael Köhler (Rheinfelden)
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Lieber Ronny Gert Bürckholdt, haben Sie sich eigentlich schon einmal gefragt, wer in der von Ihnen geschilderten Situation sich asozial verhält?
Wenn ich mühelos an drei bis vier Fahrzeugen rechts vorbeifahren kann, haben mindestens drei bis vier Fahrzeugführer etwas falsch gemacht. Erinnert sei an §2 StVO (Rechtsfahrgebot). Bis zum Auftreten eines Hindernisses hat man den am weitesten rechts befindlichen Fahrstreifen zu benutzen.
Ein am Horizont erkennbarer Lkw stellt noch kein Hindernis dar und gibt also keinen Anlass, dem Herdentrieb folgend wie alle anderen kilometerweit die linke Fahrspur zu blockieren. Erst rechts aufschließen, dann nach links wechseln – im Reißverschlussverfahren – und so den knappen Verkehrsraum optimal ausnutzen sollte eigentlich selbstverständlich sein. Also: Fahren Sie langsam und lächeln, aber schön rechts!
Michael Köhler, Rheinfelden