Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts läuft das Notprogramm der Zentralbank gegen die Corona-Krise weiter – mit größeren Beträgen als zuvor.
Die Bundesbank steckt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank in der Zwickmühle. Denn sie ist Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken mit der Europäischen Zentralbank (EZB) an der Spitze. Einerseits ist sie also der EZB verpflichtet, andererseits aber dem höchsten deutschen Gericht.
Die EZB soll nach dem Willen der Karlsruher Richter innerhalb von drei Monaten mögliche negative Folgen ihrer seit 2015 ...