Das Amtsgericht in Staufen hat eine Taxifahrerin wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch an den Behörden übte das Gericht Kritik.
Der Sachverhalt selbst war bereits vor Beginn der Gerichtsverhandlung rechtskräftig. Der Einspruch gegen den Strafbefehl war vom Verteidiger, Rechtsanwalt Matthias Schabel schon im Vorfeld auf die Höhe der Geldstrafe beschränkt worden. Die 45-jährige Angeklagte stritt die 208 ...