Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen musste sich ein 53-Jähriger verantworten – und zahlt nur 5 000 statt 12 000 Euro Strafe.
BAD SÄCKINGEN. Ein Verkehrsunfall aus dem Oktober 2011 beschäftigte das Amtsgericht Bad Säckingen zum wiederholten Mal. Dieses Mal wegen einer falschen uneidlichen Aussage. Angeklagt war ein 53-jähriger Geschäftsmann aus der Nähe von Frankfurt, der vor Gericht falsch ausgesagt haben soll, um einem Studienfreund nach einer ...