Falschaussage aus falsch verstandener Freundschaft

Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen musste sich ein 53-Jähriger verantworten – und zahlt nur 5 000 statt 12 000 Euro Strafe.  

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Gericht bestraft Falschaussage.  | Foto: Krug
Gericht bestraft Falschaussage. Foto: Krug
BAD SÄCKINGEN. Ein Verkehrsunfall aus dem Oktober 2011 beschäftigte das Amtsgericht Bad Säckingen zum wiederholten Mal. Dieses Mal wegen einer falschen uneidlichen Aussage. Angeklagt war ein 53-jähriger Geschäftsmann aus der Nähe von Frankfurt, der vor Gericht falsch ausgesagt haben soll, um einem Studienfreund nach einer ...

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