Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet die schwache Position leiblicher Väter.
Frank A. kann doch noch auf Kontakt zu seinen Kindern hoffen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erzielte er am Dienstag zumindest einen Teilerfolg. Als biologischer Vater kann ihm nicht von vornherein der Umgang mit seinen Kindern verweigert werden, nur weil die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist und dieser als rechtlicher Vater gilt. Das ...